ASP 

Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP)

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind oder aufgrund bereits bestehender Einschränkungen (z.B. psychische Erkrankung, seelische Behinderung)  Unterstützung benötigen. Bei der ASP handelt es sich um Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe.

Wie erhalte ich ASP? 

Hierfür müssen Sie zunächst beim Fachamt für Eingliederungshilfe einen sogenannten "Antrag auf Eingliederungshilfe" stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Im Rahmen der ASP wird dann gemeinsam mit Ihnen und dem Fachamt die konkreten  Hilfeziele und Maßnahmen vereinbart, die Sie unterstützen können.

Ziele
Übergeordnetes Ziel einer ASP- Hilfe ist es immer, die Teilhabe und Integration am gesellschaftlichen Leben zu begünstigen und zu fördern. Dafür braucht es oft konkretere kleinere Ziele, diese können ganz unterschiedlich ausfallen. 

Beispiele sind:

  • Entwicklung eines strukturierten Alltags
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden wie z.B. Jobcenter, Fachamt für Wohnungsnotfälle etc.
  • Hilfe bei der Erledigung des alltäglichen Schriftverkehrs wie z.B. Antragstellungen, Mahnungen, Inkasso
  • Begleitung zu Arztterminen und Förderung der eigenen Gesundheitsfürsorge
  • Entlastung finanzieller Schwierigkeiten, z.B. Begleitung zu einer Schuldnerberatungsstelle
  • Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
  • (Wieder)Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit
  • Beratung bei Problemen und Schwierigkeiten
  • Hausbesuche

Ablauf und Umfang

  • Erstgespräch  mit Dallmann & Steiner                                                                                                                  

Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns. Im Erstgespräch stellen wir Ihnen dann die ASP vor und lernen uns gegenseitig kennen. Wir klären, ob die Hilfe prinzipiell passend für Sie ist und können Sie beim Antrag unterstützen.

  • Antragsverfahren 

Sie reichen den Antrag beim Fachamt vollständig ein. Anschließend werden Sie nach Prüfung des Antrages durch das Fachamt zu einem Termin dort eingeladen, um gemeinsam zu klären, welche Hilfeziele und Maßnahmen geeignet sind. Während des Antragsverfahrens können wir in der Regel schon erste Termine absolvieren und auch die Begegnungsstätte und das Gruppenangebot unseres Kooperationspartners "Karin Kaiser"  kann von Ihnen besucht werden.

  • Betreuungszeitraum (verbindlich: regelmäßige Einzeltermine, nach Bedarf: Nutzung des offenen Treffs und der Gruppenangebote)

Die Zeiten der Einzeltermine sind individuell abstimmbar, orientieren sich aber an den regulären Geschäftszeiten und umfassen keine 24-Stunden- und Wochenendbetreuungen. In der Regel treffen Sie sich einmal die Woche mit Ihrem/r zuständigen Betreuer/in. 

Kontakt

Sie benötigen eine ASP oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch führen? Dann wenden Sie sich bitte an:

                                    Hier klicken: Stephanie Wirth 

 

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